Herzlich willkommen

... bei der Pflegeberatung Klaus Kössinger Anerkannte Beratungsstelle nach § 37.7 SGB XI für Pflegegeldempfänger der Pflegegrade 1 – 5

Sollten Sie in einem der 5 Pflegegrade eingruppiert sein, erbringen wir für Sie die Pflichtberatungsbesuche gemäß § 37.3 SGB XI.

 

In den Pflegegraden 2 und 3 sind die Beratungsbesuche halbjährlich, in den Pflegegraden 4 und 5 vierteljährlich durchzuführen.

Auch im Pflegegrad 1 haben Sie Anspruch auf einen halbjährlichen Beratungsbesuch.

 

Die Kosten für den Beratungsbesuch trägt Ihre Pflegekasse. Rufen Sie uns an!

 

 

Bitte beachten Sie, dass wir seit dem 01.01.2021 keine direkten Pflegeleistungen mehr anbieten.