Pflegekonzept

1. Allgemeines

Die Häusliche Alten- und Krankenpflege Klaus Kössinger ist ein privater ambulanter Pflegedienst mit Sitz in Leverkusen.

 

Als selbstständig wirtschaftende Einrichtung  leisten wir eine weitgehende allgemeinpflegerische Versorgung von betagten, kranken und/oder pflegebedürftigen  Menschen in ihrer häuslichen Umgebung. Schwerpunkte unserer Arbeit sind die Pflege und hauswirtschaftliche Versorgung nach dem SGB XI sowie die ärztlich verordnete Behandlungspflege nach dem SGB V. Weiterhin erbringen wir zusätzliche Betreuungsleistungen nach § 45b SGB XI und stundenweise Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI.

 

Unser Einzugsgebiet ist Leverkusen. Wir beschränken uns jedoch schwerpunktmäßig auf die Versorgung der westlichen Stadtteile Rheindorf, Hitdorf, Bürrig, Küppersteg und Wiesdorf, um durch diese Regionalisierung wirtschaftliche Fahrzeiten zu erzielen.

 

 

2. Ziele unserer Einrichtung

Im Mittelpunkt aller Tätigkeiten unseres Pflegedienstes stehen unsere PflegekundInnen. Eine bedarfsgerechte, sich an den individuellen Bedürfnissen, Ressourcen und Defiziten der PflegekundInnen orientierende Pflege zur Wiederherstellung größtmöglicher Selbstständigkeit (Hilfe zur Selbsthilfe) sowie Förderung und Erhaltung von Gesundheit und Wohlbefinden ist oberstes Ziel unserer Einrichtung. 

Bei der Erbringung unserer pflegerischen Leistungen berücksichtigen und schützen wir ökologische und ökonomische Ressourcen.

 

 

3. Pflegemodell

Unser Pflegeverständnis basiert auf dem anerkannten Pflegemodell nach Monika Krohwinkel, das den pflegebedürftigen Menschen nicht isoliert auf seine Erkrankungen und Defizite reduziert, sondern als ganzheitliches Individuum mit allen seinen menschlichen Bedürfnissen betrachtet. 

Das krohwinkel’sche Pflegemodell ist Grundlage unserer Pflegeplanung, die ständig überprüft und aktualisiert wird und den Pflegeprozess fortlaufend steuert.

 

 

4. Qualifikation der Mitarbeiterinnen

Wir beschäftigen ausgebildetes Fachpersonal mit den folgenden Qualifikationen: 

·      examinierte Krankenpflegekräfte (Krankenschwester/-pfleger; gleichbedeutend mit Gesundheits- und Krankenpfleger(-in))

·      examinierte Altenpflegekräfte (Altenpfleger/-in)

·      Altenpflegehelfer/-innen

Weiterhin werden angelernte Pflegekräfte zur Erbringung von grundpflegerischen und hauswirtschaftlichen Leistungen beschäftigt.

 

Bei der Auswahl unserer MitarbeiterInnen legen wir größten Wert auf fachliche Qualifikation und Berufserfahrung, soziale Kompetenz, Einfühlungsvermögen in die Bedürfnisse unserer PflegekundInnen und deren Angehörigen sowie Kommunikationsvermögen und Teamgeist. Die Umsetzung aller Aufgaben der MitarbeiterInnen werden in den Stellenbeschreibungen geregelt.

 

 

5. Pflegeprozess und Ergebnisqualität

Am Anfang jeden Pflegeprozesses steht die Informationssammlung (Anamnese), die im Rahmen eines Erstgespräches von der PDL, deren Stellvertretung oder einer Pflegefachkraft beim Pflegekunden durchgeführt wird. Nach dem einfühlsamen Aufbau eines Vertrauensverhältnisses zwischen PflegekundIn und PFK werden insbesondere folgende Daten erhoben: 

·      Stammdaten

·      Pflegeanamnese

·      Krankheitsgeschichte

·      persönliche Biografie

·      medikamentöse Therapie

·      Dekubitusgefährdung

·      Sturzrisiko

·      Kontrakturgefährdung

·      Ernährungszustand und Flüssigkeitshaushalt sowie Risiko

       Mangelernährung

·      Kontinenzeinschätzung

 

Anhand der erhobenen Daten werden gemeinsam mit der PflegekundIn und den Angehörigen die Ressourcen und Pflegeprobleme zu den einzelnen AEDLs (Aktivitäten und Erfahrungen des täglichen Lebens) ermittelt. Wir legen großen Wert auf eine ressourcenorientierte Pflegeplanung, die die Fähigkeiten und nicht etwa die Defizite der PflegekundIn in den Vordergrund stellt.

 

Weiterhin werden die erreichbaren Pflegeziele und die entsprechenden Pflegemaßnahmen dokumentiert. Die Angehörigen werden nach Möglichkeit in den Pflegeprozess mit einbezogen. Eine Ergebniskontrolle wird festgesetzt; je nach realistischer, individueller Einschätzung der benötigten Zeitspanne nach 2 bis 12 Wochen.

 

Weist die Ergebniskontrolle nicht das Erreichen des Pflegezieles nach, werden die Maßnahmen von der zuständigen Mitarbeiterin in Zusammenarbeit mit der Pflegedienstleitung oder stellv. Pflegedienstleitung überprüft und ggf. geändert sowie nach einem neu festzulegenden Zeitraum erneut überprüft.

 

Eine weitere Überprüfung des Pflegeprozesses erfolgt durch:

1.   Regelmäßige Dokumentationsvisiten durch die PDL oder stellv. PDL 

2.   Regelmäßige Pflegevisiten durch die PDL oder stellv. PDL

3.   Regelmäßige Fachaufsichten der angelernten Pflegekräfte durch die stellv. PDL

 

Durch dieses Konzept (kybernetischer Regelkreis) ist eine fortlaufende Selbstüberprüfung der Ergebnisqualität des Pflegeprozesses gewährleistet.

 

 

6. Regelung der Rufbereitschaft

Die ständige Erreichbarkeit wird gewährleistet über eine Anrufweiterschaltung auf ein Mobilfunktelefon, sofern das Büro nicht besetzt ist. Diese 24-Std.-Rufbereitschaft wird in der Regel gewährleistet durch die PDL. Bei Urlaub, Erkrankung, Fortbildung, Dienstfrei etc. übernimmt die stellvertretende PDL die Rufbereitschaft.