Der Leistungsbereich der Krankenversicherung beinhaltet alle Leistungen der sogenannten medizinischen Behandlungspflege.
Voraussetzung zur Erbringung dieser Leistungen ist eine schriftliche und begründete „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ihres Hausarztes.
Zu den Leistungen gehören:
Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.
Seit dem 01. Januar 2004 ist jede Verordnung häuslicher Krankenpflege zuzahlungspflichtig (10,-- EUR) Ebenso werden ihnen von ihrer Krankenkasse für die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr 10% der berechneten Kosten in Rechnung gestellt.
Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!
Klaus Kössinger
Anerkannte Beratungsstelle nach § 37.7 SGB XI
In der Birkenau 12 51371 Leverkusen-Rheindorf
Mitglied im DBfK Nordwest e.V.
Telefon: 0214 820 21 61