Bereich Krankenversicherung

Der Leistungsbereich der Krankenversicherung beinhaltet alle Leistungen der sogenannten medizinischen Behandlungspflege.

 

Voraussetzung zur Erbringung dieser Leistungen ist eine schriftliche und begründete „Verordnung häuslicher Krankenpflege“ ihres Hausarztes.

 

Zu den Leistungen gehören:

  • Wechseln von Verbänden 
  • Anlegen von Kompressionsverbänden 
  • Anziehen von Kompressionsstrümpfen oder -strumpfhosen 
  • Moderne Wundbehandlung und –pflege (z.B. bei Ulcus cruris) 
  • Medizinische Einreibungen, Wickel und Auflagen 
  • Injektionen (s.c., i.m., z.B. Insulinspritzen) 
  • Blutdruckkontrollen 
  • Blutzuckerkontrollen 
  • Katheterpflege und –wechsel 
  • Pflege von Tracheostoma (Absaugen, Kanülenwechsel) 
  • Anus-praeter-Versorgung 
  • Infusionstherapien 
  • Parenterale Ernährung 
  • Medikamentenüberwachung 
  • Verabreichen von Augentropfen

Die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege unterliegen dem Genehmigungsvorbehalt der Krankenkassen. Bei der Antragstellung sind wir Ihnen gerne behilflich.

 

Seit dem 01. Januar 2004 ist jede Verordnung häuslicher Krankenpflege zuzahlungspflichtig (10,-- EUR) Ebenso werden ihnen von ihrer Krankenkasse für die ersten 28 Kalendertage der Inanspruchnahme pro Kalenderjahr 10% der berechneten Kosten in Rechnung gestellt.

 

Wir beraten Sie gerne. Sprechen Sie uns an!